Für wen · Mittelstand
Zuerst die Frage, ob überhaupt eine Pflicht besteht.
In Unternehmen ohne eigenes Nachhaltigkeitsteam landet das Thema meist im Finanzbereich oder bei der Geschäftsführung — neben allem anderen. Die teuerste Variante ist, den Umfang zu überschätzen und Daten zu erheben, die niemand verlangt.
Nach der Richtlinie (EU) 2026/470 besteht eine CSRD-Berichtspflicht erst, wenn beide Schwellen überschritten sind: mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Viele Unternehmen, die sich bisher betroffen glaubten, sind es nicht mehr. Die Nachfrage nach Daten aus der Lieferkette bleibt trotzdem — dafür gibt es einen freiwilligen Standard, der den Umfang begrenzt.
Typische Fragen
Die Fragen, mit denen es anfängt.
Sind wir berichtspflichtig?
Beide Schwellen müssen überschritten sein. Für die meisten mittelständischen Unternehmen lautet die Antwort seit 2026 anders als davor.
Ab welchem Geschäftsjahr?
Die Anwendung ist grundsätzlich für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 vorgesehen; die nationale Umsetzung ist gesondert zu prüfen.
Was verlangen unsere Kunden trotzdem?
Anfragen aus der Lieferkette kommen unabhängig von der Pflicht. Der freiwillige Standard ist das Mittel, sie auf ein definiertes Maß zu bringen.
Welche Themen sind für uns wesentlich?
Eine erste Einschätzung entlang Branche und Geschäftsmodell — als Ausgangspunkt für die Wesentlichkeitsanalyse, nicht als deren Ersatz.
Wie sieht so ein Bericht überhaupt aus?
Veröffentlichte Berichte vergleichbarer Unternehmen liegen in der Sammlung und zeigen Umfang und Sprache.
Was kostet uns das intern?
Aus der Lückenliste ergibt sich, welche Daten im Unternehmen erhoben werden müssen — die Grundlage für eine belastbare Aufwandsschätzung.
Was dafür da ist
Was für den ersten Berichtszyklus gebaut ist.
- Betroffenheitsprüfung anhand der geltenden Schwellenwerte, mit Fundstelle
- Einordnung, was ohne Pflicht gegenüber Kunden und Banken sinnvoll ist
- Erste Einschätzung wesentlicher Themen aus wenigen Angaben zum Geschäftsmodell
- Lückenliste als Grundlage für die interne Aufwandsschätzung
- Berichtsentwürfe mit Platzhaltern statt erfundener Kennzahlen
- Veröffentlichte Berichte vergleichbarer Unternehmen als Maßstab
Der teuerste Fehler
Er besteht nicht darin, zu wenig zu berichten, sondern darin, den Umfang zu überschätzen: Daten zu erheben, die weder gesetzlich verlangt noch vom Kunden gefragt sind, weil niemand die Anforderung nachgeschlagen hat.
Die überarbeiteten ESRS reduzieren die verpflichtenden Datenpunkte um rund 61 Prozent. Wer mit dem Stand von 2023 arbeitet, erhebt einen erheblichen Teil davon ohne Anlass.
Häufige Fragen
Wie finde ich heraus, ob wir berichtspflichtig sind?
Beide Schwellen müssen überschritten sein: mehr als 1.000 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatzerlöse. Liegt eines der beiden darunter, besteht nach der Richtlinie (EU) 2026/470 keine Pflicht. Die nationale Umsetzung ist dabei gesondert zu prüfen — Stand der Umsetzung.
Was tun wir, wenn Kunden trotzdem Nachhaltigkeitsdaten verlangen?
Das ist der Regelfall, auch ohne Pflicht. Für diesen Zweck gibt es einen freiwilligen Standard für Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte. Sein praktischer Wert liegt darin, den Umfang der Anfragen aus der Lieferkette auf ein definiertes Maß zu begrenzen.
Brauchen wir dafür eine Beratung?
Für die Betroffenheitsprüfung und einen ersten Aufschlag oft nicht. Für die Wesentlichkeitsanalyse und alles, was geprüft wird, ist fachliche Begleitung sinnvoll. CSRD-GPT verschiebt die Grenze, ab der externe Unterstützung nötig wird.