Für wen

Dieselbe Quellenbasis, sechs verschiedene erste Fragen.

Wer berät, fragt anders als wer geprüft wird, und wer prüft, fragt anders als wer wissen will, ob er überhaupt berichten muss. Die sechs Seiten unterscheiden sich nicht im Produkt, sondern in dem, was zuerst gebraucht wird.

Kurz gesagt

Gemeinsam ist allen sechs, dass die Fundstelle mitgeliefert wird und die zugrunde gelegte ESRS-Fassung benannt ist. Unterschiedlich ist, wo die Zeit heute verloren geht: in der Recherche vor dem Mandat, in der Erhebung im eigenen Haus, in der Prüfung gegen den Rechtstext oder in der Frage, ob eine Pflicht überhaupt besteht.

01

Nachhaltigkeitsberatung

Der größte Aufwand liegt nicht in der Strategie, sondern in der Normrecherche davor. Genau diese Zeit wird nicht abgerechnet.

02

Inhouse-Nachhaltigkeitsteams

Auslegungsfragen im Haus klären, Berichtsabschnitte entwerfen und Datenlücken benennen, ohne für jede Frage ein Mandat zu vergeben.

03

Wirtschaftsprüfung

Angaben gegen den Rechtstext halten statt gegen eine Formulierung: Anforderungen im Wortlaut, mit Fundstelle und benannter Fassung.

04

Kanzleien

Zwei Fassungen nebeneinander, offene deutsche Umsetzung, streitige Rückwirkungsfrage — eine Antwort ohne Fassung und Datum ist hier keine Antwort.

05

Mittelstand

Erst die Frage, ob überhaupt eine Pflicht besteht. Der teuerste Fehler ist, den Umfang zu überschätzen und Daten zu erheben, die niemand verlangt hat.

06

Agenturen

Den Bericht im Kundenauftrag schreiben, ohne die Daten zu besitzen: Angabepflicht, Fassung und Fundstelle zu jedem Kapitel — und getrennte Räume je Kunde.